SOL4IEA - Fragen zum Energieausweis
Was ist der Energieausweis?
- der Energie-Typenschein für ein Gebäude
- schafft ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden
- macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden „sichtbar“
- ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb – für Planer und Errichter, für Eigentümer/innen, Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen
- zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
- ist notwendig beim baubehördlichen Verfahren
Haben Sie weitere Fragen? - Dann senden Sie uns Ihre Anfrage!
SOL4IEA - Institut für Energieausweise!
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes (Landes-Baurecht)
- bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes (Bundes-Energieausweisvorlagegesetz)*
- bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen - zum verpflichtenden Aushang an einer gut sichtbaren Stelle*
- für bestehende Gebäude (Baubewilligung vor 1.1.2006) gültig ab 1.1.2009
Brauchen Sie einen Energieausweis? - Wir beantworten gerne Ihre Fragen!
Was steht im Energieausweis?
- der „Heizwärmebedarf“ des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten
- der „Warmwasser-Wärmebedarf“
- der „Heiztechnik-Energiebedarf“ des Gebäudes
- der Endenergiebedarf des Gebäudes
- Empfehlungen für Maßnahmen
- Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:
- den Kühlbedarf des Gebäudes
- den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes.
Unser Team steht Ihnen für Fragen und Konzepte gerne zur Verfügung!
Wie lange gilt der Energieausweis?
Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Nach bisher geltenden oö. Rechtsvorschriften ausgestellte alte Ausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach deren Ausstellung.
Ist der Energieausweis österreichweit einheitlich?
Die Rechenvorschriften sind in Normen geregelt und somit in ganz Österreich gleich. Die Festlegung von Grenzwerten und Abläufen ist in den Landesgesetzen geregelt.
